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Häufige Fragen

Ihr Erster Termin bei La Vida

Was muss ich alles mitbringen?

Damit der erst Termin so reibungslos wie möglich abläuft möchten wir unsere Patienten bitten, die Versichertenkarte und eine gültige Heilmittelverordnung (Überweisung) des Arztes mitzubringen. Des Weiteren ist es von Vorteil, wenn Sie alle relevanten Unterlagen gleich mitbringen. Dies können beispielsweise - sofern vorhanden - aktuelle Berichte vom Krankenhaus oder der Reha sein.

Was muss ich bei Erstgesprächen für Kinder beachten?

Ergänzend zu der VersichertenkarteHeilmittelverordnung (Überweisung) und eventuellen Berichten, möchten wir Sie bitten, das gelbe Vorsorgeheft mitzubringen. Außerdem ist es nützlich, sich vor dem Termin noch einmal die Sprach-, Motorik- und Spielentwicklung zu vergegenwärtigen. Im Rahmen des Erstgesprächs (Anamnesegesprächs) werden Sie ausführlich mit dem Therapeuten über die bisherige Entwicklung und über relevante medizinsche Daten des eigenen Kindes sprechen. Auch sind ggf. Einschätzungen seitens Schule und der Kita von Interesse. 

Wir Menschen merken, wenn über uns gesprochen wird. Auch Kinder merken sehr schnell, wenn wir über sie sprechen. Um zu vermeiden, dass sich das Kind vielleicht unwohl fühlt, kann es von Vorteil sein, wenn Sie ohne Ihr Kind zum ersten Termin erscheinen. Bei Rückfragen hierzu steht Ihnen Frau Schindler gern zur Verfügung. 

Soll ich mein Kind zum Erstgespräch mitbringen?

Im Rahmen unseres Erstgesprächs bei Kindern unter 18 Jahren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es oftmals vorteilhaft sein kann, wenn Ihr Kind bei diesem Termin nicht anwesend ist. Dies ermöglicht uns, offen und detailliert über alle Aspekte der Therapie zu sprechen, die möglicherweise für Ihr Kind unangenehm oder schwer zu verstehen sind. Es hilft uns auch, uns voll und ganz auf Ihre Fragen und Bedenken zu konzentrieren, ohne Ablenkung.

Bitte verstehen Sie, dass dies keine feste Regel, sondern eine Empfehlung ist, die auf unseren Erfahrungen basiert. Unser Ziel ist es, das bestmögliche Umfeld für ein offenes und effektives Gespräch zu schaffen. Wenn es für Sie jedoch notwendig oder bequemer ist, Ihr Kind mitzubringen, sind Sie natürlich herzlich willkommen, dies zu tun. Wir sind hier, um Sie und Ihr Kind zu unterstützen und werden unser Bestes tun, um sicherzustellen, dass Sie beide sich bei uns wohlfühlen.

Was kommt in der Praxis auf mich zu?

Wir bitten Sie circa 15 Minuten vor Therapiebeginn in der Praxis zu sein. Der Eingang zum Therapiezentrum ist über den Dr.-Friedrichs-Ring oder die Römerstraße. In der ersten Etage sehen Sie direkt den Praxiseingang. Nachdem Sie in der Praxis angekommen sind, können Sie sich im Rezeptionsbereich anmelden. Dort erhalten Sie einen ausfüllbaren Patientenfragebogen sowie die Datenschutzerklärung. Nachdem Sie den Fragebogen ausgefüllt und abgegeben haben, werden Sie pünktlich vom jeweiligen Therapeut / der jeweiligen Therapeuten in den Therapieraum begleitet. Dort findet dann circa 30 bis 60 Minuten (je nach Verordnung) das Erstgespräch statt. Da wir als Bestellpraxis arbeiten, brauchen Sie sich keine längeren Wartezeiten einplanen. Der Therapeut / die Therapeutin berät Sie im Rahmen des Erstgesprächs über den weiteren Ablauf der Therapie.

Je nach aktueller Situation, können bestimmte Hygienevorschriften gelten, welche Sie hier nachlesen können.

Werden auch Hausbesuche in Zwickau durchgeführt?

Grundsätzlich ist es möglich, bestimmte Behandlungen auch im Hausbesuch durchzuführen. Dies kann durch den Arzt verordnet werden. In bestimmten Fällen können also Patienen Zuhause, in Behinderteneinrichtungen, in der Tagespflege oder im Pflegheim betreut werden.

Kinder können unter bestimmten Umständen (Behinderung oder Integration in der Kita) auch im Hausbesuch bzw. in der Kindereinrichtung (Kita) betreut werden.

Kann ich auch Termine ohne Überweisung vereinbaren?

Ja. Grundsätzlich bieten wir im Rahmen unserer Präventionsangebote auch Leistungen an, die keine Überweisung durch einen Arzt erfordern. Manche dieser präventiven Angebote sind kostenpflichtig, ob ein Angebot kostenpflichtig ist, erfahren Sie direkt bei der Terminverinbarung am Telefon oder vor Ort.

  • Hilfsmittelberatung für Patienten (bspw. nach Schlaganfall)
  • Sprachstandsbeurteilung im Hinblick auf die Einschulung inkl. Förderanregungen (generell kostenpflichtig)
  • Beratung zum Sprachentwicklungsstand und Sprachfördermöglichkeiten
  • Beratung zum kindlichen Stottern bei Kindern zwischen 2 und 6 Jahren
  • Sprachentwicklung von 0 bis 6 Jahren im Hinblick auf die Einschulung  im Rahmen einer Gruppenveranstaltung bzw. Elternabend über Kita buchbar (generell kostenpflichtig, hier anfragen)

Wer muss eine Zuzahlung leisten?

Versicherte unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Versicherte ab 18 Jahren, müssen füssen für bestimmte Leistungen ihrer gesetzlichen Krankenkasse Zuzahlungen leisten. Dazu zählen auch auch die Heilmittel wie Logopädie und Ergotherapie. Die Zuzahlung richtet sich nach der Höhe der Leistung und beträgt 10% des Verordnungswertes sowie 10€ je Verordnung. Wenn Sie beispielsweise eine Verordnung über 6 Behandlungen zu jeweils 45€ erhalten haben, würde sich die die Zuzahlung wie folgt berechnen:

6 x 45€ = 270€ davon 10% entspricht 27 € + 10€ ergibt eine Zuzahlung von 37€

Kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?

Damit sie als Patient nicht übermaßig belastet werden, gibt es Höchstgrenzen an Zuzahlungen. Diese Grenze liegt bei 2% des Bruttoeinkommens aller im Haushalt lebenden Personen im Jahr. Bei chronisch kranken Menschen liegt diese Grenze bei 1% des Brutto-Haushaltseinkommens. Hier können sie ein Online-Tool nutzen, um ihren Anspruch zu prüfen. Sammeln sie daher alle Belege von Heil-, Hilfs-, Arznei- und Verbandsmitteln und berechnen sie ihre Belastungsgrenze. Sofern sie diese überschreiten, können Sie bei  Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Befreiung stellen. Am Beispiel eines fiktiven Haushaltseinkommens eines Ehepaars in Rente könnte die Berechnung wie folgt aussehen.

Ehepaar in Rente mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 35.000€ hätte die Belastungsgrenze von 2% mit Ausgaben i.H.v. 700€ erreicht. Bei chronischer Krankheit, wäre die Belastungsgrenze von 1% bereits bei 350€ erreicht. Ein Haushalt mit einem Jahresbruttoeinkommen von 55.000€ würde die Belastungsgrenze von 2% bei 1.100€ erreichen bzw. bei chronischer Krankheit bei 550€.

Wo kann ich eine Zuzahlungsbefreiung beantragen?

Die Anträge können Sie telefonisch, persönlich vor Ort bei Ihrer Krankenkasse erfragen oder mittlerweile auch online abrufen. 

Für individuelle Fragen stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.